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Ausgangslage

Konventionelle Leuchtmittel mit einem hohen Energieverbrauch und umweltschädigendem Quecksilber werden vom Markt genommen. Die angestrebten Zielsetzungen: höhere Wirtschaftlichkeit, Erreichung der Energiesparziele, einfache Entsorgung. Der Import von Leuchtstofflampen T5 (Ø 1.5 cm) und T8 (Ø 2.5 cm) ist erlaubt bis am 24.8.2023. Nach Abverkauf der Warenbestände der Grosshändler können in der Schweiz keine Leuchtstofflampen mehr gekauft werden.


Gesetzliche Grundlage

Mit der Ökodesign-Verordnung (2019/2020/EU) setzt die EU als Gesetzgeberin europaweit einheitlich geltende Mindestanforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte fest. Die Richtlinie ist auch als Single Lighting Regulation (SLR) bekannt. Sie sieht die stufenweise «Ausphasung» energieintensiver Halogen-, Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen in den Jahren 2021 und 2023 vor.

Das Schweizer Pendant ist die Energieeffizienzverordnung EnEV, welche die Anforderungen an die Effizienz und Lichtqualität sowie die Fristen für den Abverkauf hierzulande festlegt.